Bereits am 19.1.13,
trat die 3. EU Führerscheinrichtlinie in Kraft
Und doch wirft diese immer wieder Fragen auf:
Hier die wichtigsten Infos für Quad und ATV – Piloten zusammen Gefasst:
Zunächst wäre da die neue Klasse AM, diese ersetzt die Klassen S und M. Musste man sich bisher entscheiden ob Roller oder Quad bis 45 km/h, so kann jetzt mit dem Führerschein AM beides gefahren werden. Für alle Anderen egal ob VKP oder LOF zugelassenen Fahrzeuge gilt der Führerschein der Klasse B, dort ändert sich also nichts.
Weitere Informationen findet Ihr unter:
Fahrlehrerverband und TÜV – Süd.